NIS-2 Komfort-Schulung für Führungskräfte im Gesundheitswesen

NIS-2 sieht zusätzlich vor, dass alle Mitglieder der Geschäftsleitung in einer NIS-2 betroffenen Einrichtung auch persönlich geschult werden. Diese Schulungen müssen bei Audits nachgewiesen werden. Liegen solche Teilnahmebestätigungen nicht vor, können empfindliche Strafen der Geschäftsleitung bzw. den einzelnen Mitgliedern drohen. Diese Schulungen durch qualifizierte Unternehmen sind alle zwei bis drei Jahre, je nach individuellem Anspruch zu wiederholen. Ein professionelles Audit-Management mit Dokumentation aller Wissensansprüche kann die Kosten wesentlich reduzieren. Regelmäßige interne Audits sparen Zeit und reduzieren den Arbeitsaufwand erheblich.