NIS-2 Umsetzung im Gesundheitswesen
Seit 05. Dezember 2025 ist das NIS-2 Umsetzungsgesetz (UmsuCG) offiziell verabschiedet. Da es keine Übergangsfristen gibt sind auch alle betroffenen Einrichtungen im Gesundheitswesen verpflichtet, die komplexen Anforderungen in Krankenhäusern, MVZ und Großpraxen umzusetzen. Dabei empfiehlt es sich nach einer Prioritätenliste vorzugehen, um möglichst auf die ersten Audits zeitnah vorbereitet zu sein. Wichtig ist in diesem Kontext, dass die Registrierung beim BSI innerhalb der ersten 3 Monate erfolgt. Die Registrierung kann im Internet online im Anmeldeportal des BSI vorgenommen werden.